Internationaler Obsorgestreit beschäftigt Gerichte
Bregenz – Ein außergewöhnlicher und gleichzeitig tragischer Obsorgestreit beschäftigt momentan die Vorarlberger Gerichte. Aufgrund fehlender Zuständigkeit musste das Landesgericht Feldkirch entscheiden, dass zwei Kinder gegen den Willen der Mutter und obwohl Vorwürfe der Misshandlung im Raum stehen, zurück zum in Spanien lebenden Vater müssen.
Nachdem die Ehe 2009 geschieden worden war, wurde das Obsorgerecht zwischen der mittlerweile in Vorarlberg verheirateten 35-jährigen Deutschen und ihres auf Mallorca lebenden Ex-Mannes geteilt. Man einigte sich darauf, dass die Kinder allerdings in Spanien aufwachsen sollten.
En agosto de 2011 kamen die beiden acht und zehn Jahre alten Kinder aufgrund eines Familienfestes zu Besuch nach Vorarlberg. Bei dieser Gelegenheit gaben die Kinder laut Aussagen der Mutter an, dass es zu körperlichen Misshandlungen durch den Vater gekommen wäre. Vor allem der achtjährige Sohn habe unter dem Vater und dessen neuer Lebensgefährtin massiv zu leiden gehabt, wie die Mutter im Gespräch mit VOL.at ausführt.
Bezirksgericht Dornbirn spricht einstweilige Verfügung aus
Da sowohl die 10-jährige Tochter als auch der Sohn geäußert hatten, dass sie auf keine Fall zurück zum Vater wollten, entschied sich die Mutter, eine einstweilige Verfügung beim Bezirksgericht Dornbirn zu beantragen. Vor dem Bezirksgericht wurden auch beide Kinder gehört, die einstimmig bestätigt hätten, auf keinen Fall zurück nach Spanien zu wollen. Schlussendlich entschied das Bezirksgericht zugunsten der Mutter und entschied, dass die Kinder in Österreich bleiben können, bis ein Gericht in Spanien eine endgültige Entscheidung fällt.
Vater bekämpft Verfügung erfolgreich
Der 43-jährige Vater bekämpfte diese Entscheidung umgehend beim Landesgericht Feldkirch und bekam dort auch Recht. Da der Lebensmittelpunkt der Kinder ins Spanien ist, sind die österreichischen Behörden nicht zuständig. Für RA Mag. Nicolaus Stieger, der die verzweifelte Frau nun berät, ist gegen diese Entscheidung rechtlich nichts einzuwenden. „Die Gerichte haben sich sehr bemüht und hätten sicher gerne anders entschieden, aber die rechtliche Lage scheint leider klar“, so Stieger im VOL.at Interview. Der einzige noch verbleibende Rechtsweg ist nun die Anrufung des Obersten Gerichtshofes, wobei neben der vermuteten langen Dauer des Verfahrens auch der Ausgang offen ist. Ob und wie die spanischen Gerichte am Ende entscheiden ist ebenfalls noch völlig unklar, dort laufen neben dem Sorgerrechtsstreit mittlerweile weitere Verfahren, unter anderem auch ein Vaterschaftsaberkennungsverfahren.
„Rechtlich korrekt – moralisch eine Katastrophe“
Auch wenn für Stieger die Entscheidung des Landesgerichts rechtlich absolut korrekt ist und er ausdrücklich die Bemühungen des Gerichts anerkennt, ist die Entscheidung moralisch eine Katastrophe. „Der Mutter bleiben ja nun nur zwei Möglichkeiten. Entweder sie schickt ihre Kinder gegen ihren Willen und mit dem Wissen um die Misshandlungen zurück zum Vater, oder sie taucht mit ihren Kindern unter und macht sich der der Kindesentführung strafbar“, zeigt der Rechtsanwalt die dramatische Situation der Mutter auf. Für die Mutter gibt es nur eine Lösung: „Als Mutter bin ich verantwortlich für das Wohl meiner Kinder. Ich achte und respektiere natürlich die österreichischen Gesetze, aber ich kann doch nicht gegen das Wohl und den Willen meiner Kinder entscheiden“. Der Vater der Kinder hält sich nach VOL.at Informationen mittlerweile selbst in Vorarlberg auf um seine Kinder abzuholen, bislang konnte die Mutter dies aber noch verhindern.
Aquellos: VOL.at/Pascal Pletsch

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