Gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete wird vereinfacht
Bei der Neuregelung des Sorgerechts für unverheiratete Eltern gibt es einen Durchbruch, der die Rechte lediger Väter stärkt. Unverheiratete Paare erhalten bald einfacher und schneller das gemeinsame Sorgerecht. Bisher war dies nur möglich, wenn die Mutter einverstanden war. Auf die Änderung einigten sich die Koalitionsspitzen bei ihrem Treffen am 4. März in Berlin.
Vätern stehen zwei Wege zum Sorgerecht offen
Wenn die Mutter künftig zum gemeinsamen Sorgerecht Nein sagt, hat der Vater die Wahl, entweder direkt das Gericht anzurufen oder zunächst mit der Hilfe des Jugendamtes eine Einigung mit der Mutter herbeizuführen. Wenn die Mutter nicht zustimmt, entscheidet das Gericht.
Beschleunigtes Gerichtsverfahren
Für alle unproblematischen Fälle soll ein neues beschleunigtes Gerichtsverfahren greifen (Verfahrenslösung). In dem unbürokratischen Verfahren entscheidet das Gericht ohne Anhörung im schriftlichen Verfahren, wenn sich die Mutter entweder gar nicht zum Wunsch des Vaters äußert oder wenn Ablehnungsgründe erkennbar nichts mit dem Kindeswohl zu tun haben, hieß es aus Kreisen des Bundesjustizministeriums.
Bisherige Regelung war verfassungswidrig
Beim Sorgerecht für Kinder lediger Väter waren Union und FDP lange uneins. Im Juli 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt, wonach unverheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht für die Kinder bekommen können. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, erklärten die Karlsruher Richter damals. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg beanstandete dies.
Bevorzugung der Mutter verstößt gegen Diskriminierungsverbot
In einem Urteil vom Dezember 2009 hatten die Straßburger Richter das deutsche Kindschaftsrecht gerügt, das ledige Mütter gegenüber den Vätern bevorzuge. Dem Urteil zufolge verstößt die deutsche Regelung, wonach ledige Väter ein gemeinsames Sorgerecht nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Mutter des Kindes erhalten können, gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention.
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