Hauptangeklagter ist in Türkei:

Gerichtsverhandlung gegen Elias-Entführer im März

VREDEN/MÜNSTER Der Fall des entführten Elias (6) kommt vor Gericht. Am 7. März startet vor dem Amtsgericht Ahaus ein Prozess wegen Kindesentziehung gegen den leiblichen Vater des Jungen, einen Taxifahrer aus Münster, und eine Komplizin. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass der Hauptangeklagte erscheinen wird

Der Entführer, ein 36-jähriger Mann mit türkischem Pass, lebt derzeit mit Elias bei seiner Familie in der Nähe der türkischen Hauptstadt Ankara. “Wir haben berechtigte Zweifel, dass er bei Prozessbeginn in Ahaus erscheinen wird”, sagte Heribert Beck, Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Münster, unserer Redaktion.

Wenn der Angeklagte nicht zum Prozess kommt, hat er sich wahrscheinlich grundsätzlich von dem Gedanken einer Rückkehr nach Deutschland verabschiedet. Er würde damit die Möglichkeit verlieren, auf legalem Weg einzureisen. Gegen ihn besteht ein gültiger Haftbefehl wegen Kindesentziehung. Er würde auch später deswegen festgenommen werden.

 38-jährige Münsteranerin war Komplizin

Im August 2011 hatte der Angeklagte seinen Sohn Elias entführt. Der Mann lebt getrennt von der Mutter des Jungen, die das Sorgerecht für Elias hat. Die beiden leben mit dem neuen Mann der Mutter in Vreden. Der leibliche Vater nutzte einen Besuch des Sechsjährigen, um sich mit ihm ins Ausland abzusetzen.

Dabei half ihm eine 38-jährige Münsteranerin. Die Komplizin, die jetzt wegen Beihilfe zur Kindesentziehung angeklagt ist, überließ dem Vater den Kinderpass ihres eigenen Sohnes. So konnte er Elias unter falschem Namen außer Landes bringen.

Nach mehrmonatigen Ermittlungen, bei denen Elias zwischenzeitlich im Iran vermutet wurde, tauchten die beiden bei der Familie des Vaters in der Nähe von Ankara auf.

Vorladung verschickt

Die genaue Adresse ist der Staatsanwaltschaft Münster bekannt, an sie wurde auch eine Vorladung zum Gerichtstermin in Ahaus verschickt. Doch damit erschöpfen sich die Möglichketen der deutschen Ermittlungsbehörden. Die Türkei liefert keine Staatsangehörigen aus.

Erscheint der Angeklagte nicht, wird das Verfahren gegen die 38-Jährige gesondert verhandelt. Sie muss sich also definitiv vor Gericht verantworten. Das Verfahren gegen den Vater werde dann eingestellt, so Beck.

Entscheidung über Elias in der Türkei

Das Schicksal von Elias wird sich in der Türkei entscheiden. Dort wird der Fall von einem Familiengericht entschieden werden. Nähere Informationen zum Stand des Verfahrens liegen der Staatsanwaltschaft jedoch nicht vor.

 

Quelle: muensterlandzeitung.de

 

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