Linksammlung, Gesetze und internationale Abkommen zur Kindesentziehung.

Nachfolgende Linksammlung aktueller Gesetzestexte und internationaler Abkommen in Bezug auf Kindesentzug, Kindesentführung und Kindesmitnahme haben wir Sorgfältig für Sie zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass dies lediglich Informativ sein soll und keine Rechtsberatung darstellt.

Über Ihre Mithilfe würden wir uns freuen. Sollten Sie interessante Urteile zum Kindesentzug kennen, würden wir uns über eine Nachricht mit Quelle freuen. Bitte Email an: gesetze@kindesentzug24.com
 Weitere  interessante Urteile zu Sorgerecht, Kindesentzug und Kindesentführung finden Sie …hier…

Direktlink (Zusammenfassung) Download Volltext
Rechte lediger Väter gestärkt. Bundesverfassungsgericht vom 21.07.2010  Az.:1 BvR 420/09
Zuständigkeit von Gerichten unterschiedlicher EU-Mitgliedsstaaten bei
Sorgerechtsentscheidungen
  Europäischer Gerichtshof Urteil vom 23.12.2009 Az: C-403/09 PPU
Link
§ 195 StGB, Kindesentzug in Österreich Kindesentziehung Österreich
Entziehung von Unmündigen Artikel 220 StGB (Schweiz) Entziehung von unmündigen Schweiz Artikel 220 StgB
Europäisches Übereinkommen  Deutsche Übersetzung
Haager Abkommen (Auszug der wichtigsten Artikel)
§ 1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern (Umgangsrecht)
§ 1685 BGB Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
EuGH. Gemeinschaftsrechtliche Regelungen über die Rückgabe in
anderer Mitgliedsstaaten zurückgehaltenen Kindern. 
C-195/08 PPU
UN-Kinderrechtskonvention (Erklärung)
Auch gegen den Wunsch des Kindes Rückführung nach HKÜ möglich. OLG Karlsruhe 2 UF 2/06 kein Volltext
Umzug in EU-Land ist keine Kindesentführung  OLG Koblenz 9 UF 450/07
Kindesentziehung nicht immer strafbar. OLG KA AZ.:1Ws 240/02
Zweite Verurteilung wegen Kindesentzug nicht immer möglich.BVerfGG vom 27.12.2006 [Az: 2 BvR 1895/05]
Hohe Freiheitsstrafe u. 50.000 Euro Schmerzensgeld. kein Volltext
Straftatbestand der Kindesentziehung schützt auch das Umgangsrecht. BGH 4 StR 594/98
Alle deutschen Gesetze, Bundesministerium für Justiz i.V.m Juris kein Download
Familienrechtratgeber. Ausführliche Infos zum Familienrecht kein Download

Eine Antwort auf Gesetze, Abkommen und Urteile zu Kindesentzug

  • Angelika Bost sagt:

    besten Dank für diese Infos.In unserem Fall ergab sich gestern,am18.10.2011 eine -vielleicht nicht ganz neue Masche:In einem laufenden Verfahren wurde meine Tochter Andrea Kuhn durch den Gerichtsvollzieher Michael Schenke,Blomberg, per Vorankündigung ein Haftbefehl aufgezwungen mit dem Ziel zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung-ohne Rechtspfleger-ohne Richterunterschrift !-Mit Inhalt,daß im Falle einer Inhaftierung das Jugendamt benachrichtigt wird.(Die brauchen wohl Nachschub,oder wie?)-Per STGB § 235 ist der Versuch strafbar-in Verbindung Verletzung § 1685 BGB.In der Sache geht es um Korruption und Prozeßbetrug-ausgehend von den Auftraggebern Hans Scheil,Detmold/Kanzlei Rüdiger Dorn,RA Kemper,Detmold.AZ:
    DRII-0921/11–zu AZ: 7 C 149/10,Amtsgericht Detmold.-Siehe auch Focus-Artikel:”Schläge für den Sauhaufen?”-im Internet und Menschenrechtsverletzungen im Unternehmen BRD J.H.-Warnung an Betroffene zu Justizwillkür/Korruption.

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