www.kindesentzug24.com

                   Das große deutschsprachige Hilfe-Portal bei Kindesentzug

Veranstaltungen und Termine:

Derzeit keine Termine geplant


News

*Unser Forum ist ab sofort auch Mobil über Tapatalk erreichbar.

*Unser Blog mit stetig  aktuellen Infos ist gestartet.  ...mehr...

Kindesrückentführung, Kindesrückführung, Rückentführer
KindesrückeENTführung

Eine Kindesrükentführung findet in aller Regel statt, wenn mit dem Zufluchtsland keine binationalen Abkommen zur Kindesrückführung bestehen. Das Kind wird demnach entgegen der in dem Zufluchtsland geltenden Gesetze zurückENTführt. ...weiter lesen...

www.kindesentzug24.com., Kindesrückführung, Rückentführung

Kindesrückführung, Kindesrückentführung

Die Begriffe Kindesrückführung und Kindesrückentführung bzw. schlicht Rückentführung, unterscheiden sich marginal durch die Abgrenzung zwischen "legal“ und "illegal“, wobei "illegal“ nicht zwangsläufig mit einer Straftat einhergeht.

Fälschlicherweise werden nicht selten die Begriffe, wie Rückführung, Rückentführung sowie Kindesrückentführung unter dem Sammelbergriff Kindesrückführung genannt.

Von einer reinen Kindesrückführung spricht man im Zusammenhang mit einer "legalen“ Rückführung infolge von einem Kindesentzug oder einer Kindesentführung ins Ausland, welchem  internationale Abkommen zur Kindesrückführung zugrunde liegen. Hierzu zählen das Haager Abkommen , das Europäische Übereinkommen zum Kindesentzug. sowie die Brüssel II a-Verordnung. Durch Antragstellung wird hier von Amts wegen im Rahmen dieser Abkommen eine Kindesrückführung  eingeleitet. Anders verhält sich dies bei einer Kindesrückentführung.

Kindesrückführung nach HKÜ

Wurde  ein Kind in einen Vertragsstaat des Haager Kindesrentührungsübereinkommes entführt, bietet sich dem zurückgeblieben Elternteil nach Erfüllung einiger Voraussetzungen die Möglichkeit eine Kindesrückführung  nach dem HKÜ.Verfahren zu beantragen. ...weiter lesen...

© 2009,2010,2011,  by www.kindesentzug24.com. Jegliche Kopie und/oder unerlaubte Vervielfältigung sowie Veröffentlichung wird strafrechtlich verfolgt.

Mitgliedstaaten des HKÜ

Aktuelle Liste der Mitgliedsstaaten  zum Haager Kindesrückführungsübereinkommen im Verhältnis zu:

Kindesrückführung HKÜ Deutschland  Deutschland       /     Kindesrückführung HKÜ Österreich  Österreich     /     Kindesrückführung HKÜ Schweiz   Schweiz

Kindesrückführung HKÜ
Rückführung, Kindesrückführung, Rückentführer
www.kindesentzug24.com., Kindesrückführung, Rückentführung
www.kindesentzug24.com., Kindesrückführung, Rückentführung
www.kindesentzug24.com., Kindesrückführung, Rückentführung
Brüssel II a-Verordnung

Die Brüssel II a-Verordnung ersetzt weitgehend das Europäische Sorgerechtsübereinkommen, zu Kindesrückführungen. Sie ermöglicht die Anerkennung und Vollstreckung zur Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen anderer Mitgliedstaaten.  ...mehr lesen...

Bruessel II a-Verordnung Kindesrückführung
www.kindesentzug24.com., Kindesrückführung, Rückentführung
Downloads

* Haager Kindesrückführungsübereinkommen (HKÜ)

* Brüssel II a-Verordnung

Weitere Gesetzestexte und Urteile  zu Kindesentzug und Kindesrückführung finden Sie hier.

020717_1607_0038_lsms
www.kindesentzug24.com., Kindesrückführung, Rückentführung