Kindergeldanspruch bei internationalem Kindesentzug
Leider passiert es sehr schnell, dass nach einem Kindesentzug ins Ausland das Kindergeld durch die zuständigen Behörden gestrichen wird. Eine solche Streichung des Kindergeldes ist jedoch nach Auffassung des BFH rechtswidrig.
Um eine Streichung des Kindergeldes rechtswirksam durchzusetzen, muss der Wohnsitz des Kindes in Deutschland abgemeldet sein. Wenn dies nicht durch den Betroffenen Elternteil vorgenommen wird, ist eine Abmeldung von Amts wegen nur möglich, wenn die Umstände der internationalen Kindesentführung darauf schließen lassen, dass das Kind nicht mehr zurückkehren wird. Der Wohnsitz des Kindes bleibt muss demnach erhalten bleiben, wenn durch den betroffenen Elternteil „Schritte“ zur Rückführung eingeleitet wurden und hierbei anzunehmen ist, dass eine Kindesrückführung erfolgreich sein kann.
Darüber, welche „Schritte“ als erfolgreich angesehen werden lässt sich die juristische Literatur nur in sehr begrenztem Umfang aus. Die Einleitung eines HKÜ-Verfahrens zur Kindesrückführung zählt sicherlich dazu.
Was jedoch wenn die Kindesentführung in einen Staat außerhalb des HKÜ stattgefunden hat? Hier bleibt dem betroffenen Elternteil noch immer die Möglichkeit, sich auf die UN-Kinderrechtskonvention zu berufen, welche einen wesentlich größeren Anteil an Vertragsstaaten hat als das HKÜ. Auch wenn diese nur sehr sehr selten und sehr schwer umzusetzen ist, kann Sie unter den Oberbergriff „erfolgreich“ geführt werden, solange kein gegenteiliges Ergebnis vorliegt.
Von internationalem Kindesentzug betroffene haben bei vermissten Kindern, somit erst einmal grundsätzlich einen Kindergeldanspruch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes.
Die Begründung der Ablehnung unter dem Vorwand das Geld komme ja nicht wie vom Gesetzgeber dem Kind zugute ist irrelevant, da dieses Geld auch für die Rückführung des Kindes durch die bei einem Rückführungsverfahren hohen anfallenden Kosten, verwendet werden kann, was letztendlich wieder dem Kind zugute kommt.
Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung vom 22.11.2011 wird dieser Artikel überarbeitet. Wir bitten Sie daher, dringend den nachfolgenden Link mit der aktuellen Rechtssprechung zum Thema Kindergeld bi Kindesentführung zu lesen. http://www.kindesentzug24.com/?p=760