Kindesentführung: Angeklagter zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt
Rheine/Münster – Wegen Kindesentführung wurde am Dienstag ein 31-Jähriger vom Landgericht Münster zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Fall schockte das Münsterland im Sommer 2009: Ein damals unbekannter Mann entführte Mitte Juni einen zehnjährigen Jungen aus einer Rheinenser Jugendherberge. Obwohl die Mutter des Jungen auch in dem Haus übernachtete, verschwand das Kind mitten in der Nacht. Wie sich später herausstellte, war ein heute 31-jähriger Mann in das Zimmer eingedrungen, in dem mehrere Jungen schliefen.
Er schleppte das Kind nach draußen, „in der Absicht, es zu entführen“, wie die Anklage am Dienstag vor dem münsterschen Landgericht lautete.
Den weiteren Ablauf der Nacht, die das junge Opfer bis heute umtreibt, schilderte die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift. Der 31-jährige brachte den Jungen ins Freie, in eine Grünanlage. Dort ließ er ihn wieder frei, behielt aber dessen Unterhose und die Jeans eines anderen Jungen aus der Jugendherberge. Beide Kleidungsstücke wurden später im Zimmer des Angeklagten gefunden, am Kopfende seines Bettes. Auch fanden sich DNA-Spuren an den Kleidern.
Dennoch bestritt der 31-jährige Ralf M. gestern, das Kind in der Absicht entführt zu haben, es zu missbrauchen. Vielmehr sei er zu jener Zeit schwer drogenabhängig gewesen, brauchte regelmäßig Heroin und trank viel Alkohol. „Die Tür der Jugendherberge stand offen“, zitierte seine Anwältin ihren Mandanten. Auf der Suche nach Geld oder Taschen sei er durch die Zimmer gegangen, wo er auf den zehnjährigen Jungen traf, der gerade erwacht war.
„Er wusste nicht, was er mit dem Kind machen sollte“, so die Anwältin. Deswegen habe er den Jungen geschnappt, der zappelte und sich stark wehrte, und eine Jeans, um sie dem halbbekleideten Jungen anzuziehen. Er habe schlicht die Entdeckung seines Einbruchs gefürchtet. Im Freien „wusste er dann nicht mehr, was er mit dem Kind anfangen sollte – und ließ es frei.“ Dies hatte auch das Opfer bestätigt, das halbnackt zur Jugendherberge zurücklief.
Der Junge ist seit der Tatnacht in psychotherapeutischer Behandlung und braucht Nachhilfe. Er sei „durch den Wind“, sagte der Richter gestern. Daher wolle man ihm „die erneute Tortur einer Aussage vor Gericht ersparen“. Der Angeklagte für seinen Teil durchläuft derzeit einen Drogenentzug. Er schilderte gestern sein Leben.
Im Emsland geboren, kam er nach der Trennung seiner Eltern in ein Heim. Schon als Teenager konsumierte er Drogen, Haschisch, Ecstasy und später Heroin. Um dafür Geld aufzutreiben, stahl er und brach in Häuser ein. Dafür verbüßte er mehrere Haftstrafen.
„Das war alles sehr hart, auch, wenn das keine Entschuldigung ist“, sagte der Wahl-Rheinenser gestern vor Gericht. Er blicke kritisch auf sein Leben zurück, das er jetzt ändern wolle. „Ich will niemandem mehr schaden, möchte irgendwann frei sein.“
Der Fall war bereits am Jugendschöffengericht in Rheine verhandelt worden und dann – wegen der Schwere des zu erwartenden Strafmaßes – ans Landgericht Münster verwiesen worden. Eine psychologische Gutachterin sagte am Dienstag, es falle ihr schwer, dem vom Angeklagten geschilderten Tatablauf zu folgen. Ihr erschließe sich nicht der Zusammenhang zwischen seiner Drogenabhängigkeit, seinen Entzugserscheinungen und der Entführung des Jungen.
Im Sommer 2009 mutmaßten die Ermittler zunächst, es handle es sich bei dem Täter um den so genannten „Schwarzen Mann“. Dieser hatte seit 1992 immer wieder Jungen an Schullandheimen sexuell bedrängt, drei entführt und getötet. Er trug dabei eine schwarze Maske, daher der Spitzname. Dieser Taten wurde jedoch später der Pädagoge Martin N. überführt.
Ganz überzeugt zeigte sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Dienstag nicht von den Angaben des Angeklagten. „Das Ganze wirft mehr Fragen auf als es beantwortet, man kann das schlucken oder nicht“, sagte sie mit Ironie in der Stimme. Zugunsten des 31-Jährigen rechnete sie jedoch sein schnelles Geständnis, das es seinem Opfer erspart habe, „traumatisiert wie es ist, erneut vor Gericht gezerrt zu werden.“
Letztendlich beantragte sie eine Gesamthaftststrafe von vier Jahren und eine weitere Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, der sich die Verteidigung anschloss. Die Anwältin bedauerte, dass ihr Mandant – auch in den Medien – lange Zeit als Pädophiler gehandelt und sogar für den berüchtigten Maskenmann gehalten worden sei. „Das ging nicht spurlos an ihm vorbei“.
In Wahrheit sei er ein schüchterner, offener, ehrlicher Kerl, der zu seiner Tat stehe.
VON JULIA GOTTSCHICK
Quelle: http://www.ahlener-zeitung.de
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