Eigenes Kind entführt: mildere Strafe für Mutter
Düsseldorf. Elf Monate auf Bewährung und 5000 Euro an die Staatskasse hieß gestern das Urteil für die 44-Jährige, die vor dreieinhalb Jahren ihren Sohn (9) aus Düsseldorf in ihr Heimatland Polen verschleppt hatte.
In einer spektakulären Aktion hatte sie mit zwei Helfern den Jungen der Stiefmutter entrissen, ihn in ein Auto gezerrt. Erst neun Monate später waren es dem Vater und seiner zweiten Frau gelungen, zu ihr Kontakt aufzunehmen und sie zu überzeugen, den Jungen nach Düsseldorf zurückkehren zu lassen.
(Wir berichteten hier über den Fall: http://www.kindesentzug24.com/kindesentfuehrung-milde-strafe-fuer-mutter/)
2010 hatte das Amtsgericht sie wegen Kindesentziehung zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt. Sie war wie die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Zunächst hatte es nach einem längeren Prozess ausgesehen. Denn die 44-Jährige stritt ab, bei der Entführung Gewalt angewendet zu haben. Das hätte bedeutet, den Ablauf erneut mit Zeugen zu ermitteln, womöglich den Jungen dazu zu befragen.
Mittäter genannt
Doch am gestrigen zweiten Tag führten Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung ein Rechtsgespräch, das zu einem schnelleren Ende führte: Das Gericht stellte der Angeklagten eine Strafe von unter einem Jahr in Aussicht, wenn sie ihre Berufung nur auf die Strafhöhe bezieht und vor allem ihre Mittäter nennt.
Das tat die 44-Jährige dann auch. Ihre Anwältin verlas eine schriftliche Erklärung für sie. Darin schilderte die Mutter ihren Kummer über den jahrelangen Sorgerechts- und Aufenthaltsstreit um den Sohn. Sie habe dann Kontakt zu einem Verein bekommen, in dem sich Eltern in ähnlicher Situation zusammengetan haben. Dessen Gründer habe sie überzeugt, dass sie ihren Sohn nur wieder bekomme, wenn sie ihn entführe. Nach seinen Anweisungen habe sie die Entführung durchgeführt. Er und eine ebenfalls betroffene Mutter seien die Helfer gewesen.
Quelle: derwesten.de
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