Erneute Gerichtsverhandlung:
Fall Elias: Entführer legt Einspruch gegen Strafbefehl ein.
MÜNSTER/VREDEN Der Strafbefehl gegen Elias’ Entführer hat keine rechtliche Wirkung. Noch vor dem Ende der Frist zur Herausgabe des Kindes am vergangenen Montag hat der leibliche Vater von Elias Einspruch gegen den Strafbefehl gegen ihn erhoben. Jetzt muss der Fall erneut verhandelt werden.
Das bestätigte der leitende Richter des Amtsgerichts Ahaus auf Anfrage unserer Redaktion. Der Richter, der das Verfahren leitet, hatte vom Pflichtverteidiger des 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen den Einspruch erhalten.
Das bedeutet, dass die Anklage gegen den leiblichen Vater von Elias wegen Kindesentziehung erneut vor dem Amtsgericht in Ahaus verhandelt werden muss – voraussichtlich wird das Gericht die Verhandlung im August führen.
Einjährige Freiheitsstrafe
Der 36-Jährige, der in Münster als Taxifahrer arbeitete, hatte im August 2011 seinen Sohn in die Türkei entführt. Seine in Vreden lebende Mutter hat seitdem keinen Kontakt zu ihrem Kind.
Das Amtsgericht hatte im Strafbefehl eine einjährige Freiheitsstrafe erlassen mit der Auflage, das Kind bis zum 30. April herauszugeben. Durch den Einspruch hat der Strafbefehl keine Rechtskraft.
Quelle: www.muensterschezeitung.de
