Finanzgericht Hessen, Urteil zur Kindesentführung

Kein Kindergeld für entführte Kinder

Mütter oder Väter, deren Kinder vom anderen Elternteil ins nicht europäische Ausland entführt wurden, haben nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Entführung nach Deutschland zurückkehren. Liegt die Entführung dagegen schon Jahre zurück, besteht kein Kindergeldanspruch. Das entschieden die Kasseler Richter in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil.

Das Finanzgericht (FG) urteilte, dass der klagenden Mutter für 2008 kein Kindergeld zusteht, weil die Kinder nach ihrer Entführung ins Ausland keinen inländischen Wohnsitz in ihrem Hause hatten. Soweit andere Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof in […]